LEASING FÜR UNTERNEHMEN
LEASING FÜR UNTERNEHMEN
1. Wie funktioniert Container-Leasing und wie viel kostet es?
Der Leasingprozess beginnt, wenn der Käufer eine Pro-forma-Rechnung für modulare Gebäude (Container) erhält. Auf ihrer Grundlage kauft der Leasinggeber einen Container, schließt mit dem Kunden einen Leasingvertrag und stellt ihm diesen gegen feste Zahlungen, d.h. Leasingraten, zur Verfügung, für die jedes Mal eine um die fällige Steuer erhöhte Rechnung ausgestellt wird.
Die Leasing-Raten bestehen aus:
– Kapitalraten (Rückzahlung des Anfangswerts der Container)
– Zinsraten für die Finanzierung (d.h. vom Leasinggeber festgelegte Zinsen).
2. Was ist Leasing von modularen Objekten?
Leasing ist eine Finanzierungsform, die sich an Unternehmen richtet. Die einzige derzeit verfügbare Finanzierungsform ist Operatives Leasing. Während des Vertrages ist die finanzierende Stelle Eigentümer des Containers. Nach Rückzahlung der letzten Rate, der sogenannten „Tilgungsrate“, die von der Abschreibungsrate abhängt, wird das Eigentum übertragen. Die Anfangsgebühr kann zwischen 10 und 45 % des Containerwerts betragen. Die kürzeste Leasingdauer nach polnischem Recht beträgt 36 Monate. Es ist möglich, diesen Zeitraum zu verkürzen, aber dann ist es notwendig, ein Gutachten von einem Experten erstellen zu lassen, der das Risiko der Anfechtung von Steuerabzügen durch das Finanzamt und den Wert des Containers bestimmt.
3. Was beeinflusst die Leasingfähigkeit?
Beim Containerleasing für Unternehmen achtet der Leasinggeber auf:
– Umsatz und/oder Gewinn des Unternehmens (Daten aus dem vergangenen Jahr und der aktuellen Abrechnungsperiode),
– Getätigte Investitionen (diese können als Abschreibung betrachtet und in den Gewinn einbezogen werden),
– finanziellen Verpflichtungen des Unternehmens,
– Vermögenswerte des Unternehmens, unterzeichnete Verträge und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen,
– die Glaubwürdigkeit des Unternehmens (Betriebsdauer, Kreditgeschichte).
Der Leasinggeber kann die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens auch anhand der bevorzugten Leasingdauer und der Höhe der Anfangszahlung bestimmen.
Der Leasinggeber kann auch andere Dokumente verlangen, um die finanzielle Situation des Unternehmens zu klären. In manchen Situationen kann es notwendig sein, eine alternative Sicherheit für die Transaktion zu stellen, z. B. eine persönliche Garantie der Gesellschafter, eine Garantie eines Dritten oder andere Formen von Sicherheiten, die nach polnischem Recht zulässig sind.

Kontakt bei Leasing
Beata Lisowska-Piastun
Telefon: +48 604 407 783
e-mail: beata.lisowska-piastun@santanderleasing.pl